Die öffentliche Bestellung eines Gutachters
Da in Deutschland die Bezeichnung "Sachverständiger" nicht rechtlich geschützt ist, können auch Gutachter, die nicht ausreichend qualifiziert sind, sich als Sachverständige bezeichnen und auf dem Markt betätigen.
Um wirkliche Experten von solchen Anbietern zu unterscheiden, sieht die Deutsche Gesetzgebung die öffentliche Bestellung und Vereidigung vor. Sie bescheinigt einem Sachverständigen, dass er auf einem bestimmten Fachgebiet besonders qualifiziert ist.
Öffentliche und vereidigte Sachverständige sind darauf vereidigt, dass sie unparteiisch und unabhängig handeln. Dies heißt, dass Dritte, denen ein Gutachten vorgelegt wird, sich voll auf die Ergebnisse verlassen können.
Wer öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige beauftragt, erhält Sicherheit für unternehmerische, gerichtliche und private Entscheidungen. Sei es für Schadensgutachten, Immobilien, Elektrotechnik, Handwerk, antike Möbel, Bilder o. ä.
Wenn auch Sie Sicherheit für Privates oder Geschäftliches benötigen, so wenden Sie sich vertrauensvoll an die öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen! Sie können über den nebenstehenden Postleitzahlenbereich den für Sie nächsterreichbaren Sachverständigen aussuchen.
Öffentliche Bestellung
Weitere Information über öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige (kurz öbv) finden Sie auf folgenden Seiten: