Kulanzregelung statt Gerichtsprozess für alle Fälle von Falschberatung
In den letzten Jahren ist die Welt der Geldanlage komplizierter und unübersichtlicher geworden. Auf der einen Seite gibt es mehr staatliche Zuschüsse und Steuervorteile, auf der anderen wurden die Rechte der Verbraucher nachhaltig gestärkt. In den seltensten Fällen gibt es aber ganz klare und zu 100 % eindeutige Urteile von Gerichten in Bezug auf die falsch erfolgte Beratung einer Bank. Da ist es besser, wenn der Kunde rechtzeitig einen Gutachter heranzieht und vor dem Einreichen einer Klage das Wissen auf den neuesten Stand bringt. Sachverständiger zu sein bedeutet in diesem Fall: Die Informationen und Wertentwicklungen übersichtlich darzustellen und auch die Alternativen aufzuzeigen. Lesen Sie nach, was ein Gutachter für Sie tun kann:
Der vereidigte Gutachter ist Finanzfachmann durch und durch
Anders als bei der Beratung, die auch immer dem Zweck eines Produktangebots und -verkaufs dient, wird der Gutachter als Ihr Sachverständiger sofort ab der Beauftragung auf Ihrer Seite sein. Als Finanzfachmann wird er die erfolgte Beratung und auch die Annahmen bis ins Detail betrachten und danach eine Bewertung vornehmen können. Als Sachverständiger weiß er, dass so manche Beratung aus damaliger Sicht sogar ganz gut war, allerdings einige Abnahmen nicht eingetroffen sind und deshalb das erzielte Ergebnis von der ursprünglichen Prognosen abweichen. Er wird die einzelnen Komponenten der Geldanlage herausrechnen und so die Verteilung auf die Geldanlage, den Risikoschutz und auch die Bearbeitungsgebühren der Bank klart herausarbeiten. Lesen Sie mehr über die Ratgeber-Funktion!
Sachverständiger als Wegweiser im Geldanlage-Dschungel
Wenn Sie über einen Gerichtsprozess wegen Falschberatung nachdenken, dann bearbeitet dieser grundsätzlich und ausnahmslos das bisherige Verhalten einer Bank oder eines Bankangestellten bei der Beratung. Eine oder mehrerer Gutachter werden tätig und prüfen die Formalia: Wurde bei der Beratung ein entsprechendes Protokoll erstellt und vom Bankberater unterzeichnet? Als Sachverständiger überprüft der Gutachter auch, ob die Risikoneigung des Geldanlegers abgefragt wurde und die Geldanlage überhaupt zur Einkommens- und Vermögenslage passt. Eine Beratung für hoch riskante Zertifikate ausländischer Emittenten bei einem geringen Kundeneinkommen würde der Gutachter sicher monieren.
Sachverständiger zu sein bedeutet hier: Der Gutachter schafft ein Beweismittel und eine Rechtsgrundlage dafür, dass das Gericht die Beratung bewerten kann und auch ein Urteil über eine etwaige Falschberatung ermöglicht wird. Allerdings hat der Gesetzgeber hohe Hürden für eine Verurteilung der Bank auf Schadensersatz gesetzt. Nicht jede falsche Beratung, die vom Gutachter aufgedeckt wird, führt auch automatisch zu Schadensersatz. In vielen Fällen erkennt das Gericht eine leichte Fahrlässigkeit oder eine fehlende Detailgenauigkeit der Beratung. Möchte allerdings kein rigides Urteil fällen, sondern bittet die Parteien sich außergerichtlich zu einigen. Hier ist guter Rat gefragt: Ihr Sachverständiger kann dann verschiedene Kompromisse vorschlagen, die von einer Teilerstattung über eine Gebührenfreiheit bis zu einer Rückabwicklung derjenigen Teile reichen, die wirklich Schaden angerichtet haben.
Sachverständiger statt Gericht: Wo liegen die Vorteile?
Eine Anzeige gegen die Bank signalisiert Ihrem damaligen oder jetzigen Vertragspartner einerseits, dass die Sache brenzlig wird und Sie es wirklich ernst meinen. Andererseits ergibt sich aber eine Problematik: Gerichtsverhandlungen über falsche Beratung ziehen regelmäßig eine große Anzahl Zuschauer und Medienvertreter an, weshalb der Gutachter sowie die Bank und ihr eigener Rechtsanwalt unter einem erheblichen Stress stehen. Dies bedeutet dann im Klartext: Sachverständiger und Bank müssen auf Konfrontation gehen um ein eindeutiges Urteil zu erreichen. Der Gutachter kann also keinen vertraulichen Vergleich auf Basis seiner Kenntnisse als Sachverständiger und eines Kompromissvorschlages schließen. Stattdessen entstehen hohe Gebühren nicht nur für die Arbeit als Sachverständiger, sondern auch für mögliche weitere Gutachter der Gegenseite, die die korrekte Beratung nachweisen möchten.
Ein Sachverständiger könnte deshalb in einem persönlichen Gespräch mit der Bank mehr erreichen und die schwersten Folgen der Beratung beheben. Zudem können Sie das durch den Gutachter vermittelte Wissen für die zukünftigen Entscheidungen nutzen.